Kosten / Preise für den Unterricht

Unterricht muss bezahlbar für alle bleiben! Nach diesem Motto unterstützt die Marktgemeinde Küps auch finanziell den musikalischen Werdegang der Kinder aus dem Einzugsgebiet von Küps. Durch Geschwisterrabatt und Zuschüsse bleibt der Unterricht, auch durch eine stundenweise Abrechnung im Semester, finanziell überschaubar. Die Musikschule Küps ist die kommunale Musikschule der Marktgemeinde Küps. Küpser Kinder aus dem Einzugsgebiet der Marktgemeinde Küps haben daher ein Unterrichtsvorrecht. Nur wenn eine Lehrkraft danach noch freie Plätze hat, können auch Kinder außerhalb der Marktgemeinde Küps die Plätze noch für Unterricht belegen.

>   Der Unterricht erfolgt im Einzelunterricht in Einheiten von 30 Minuten oder 45 Minuten.

>   Ein Semester umfasst 15 Unterrichtseinheiten – ein Schuljahr also 30 Unterrichtseinheiten.

>   Der Unterricht wird zu Beginn des Schuljahres fest mit der jeweiligen Lehrkraft von Ort, Tag und Uhrzeit ausgemacht. Im Regelfall gilt diese feste Unterrichtszeit dann für das gesamte Schuljahr.

>   Wird der Unterricht gebucht und die Lehrkraft gebucht, ist der Vertrag für ein Schuljahr gültig. Erfolgt keine schriftliche Kündigung verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Schuljahr.

>   Der Unterricht ist eingeteilt in zwei Semestern (Wintersemester und Sommersemester), die parallel zum ersten und zweiten Schulhalbjahr laufen.

Unsere Stundensätze:

45 min. Einzelunterricht 17,00 €

= pro Schulhalbjahr/Semester 255,00 €

30 min. Einzelunterricht 12,00 €

= pro Schulhalbjahr/Semester 180,00 €

Während der Ferien kann kein Unterricht erfolgen, da die Grundschule auch für die Musikschule nicht geöffnet ist.

Der Geschwisterrabatt für Kinder aus der Marktgemeinde Küps beträgt 20 %.

 Die Marktgemeinde Küps erstellt pro Semester eine Rechnung über 15 Stunden. Sie erhalten also zwei Mal im Schuljahr eine Rechnung von der Marktgemeinde Küps, die Sie bitte auf die angegebenen Konten begleichen. Es erfolgt keine direkte Bezahlung der Schüler an die jeweilige Lehrkraft.

Entschuldigungspraxis:

Um diese günstigen Preise halten zu können, ist es unerlässlich klare Regelungen für ausfallenden Unterricht zu treffen, die Sie mit Beginn des Unterrichts in unserer Musikschule akzeptieren.

Fehlt der Schüler unentschuldigt:                                         die Stunde wird voll abgerechnet

Fehlt der Schüler entschuldigt:                                             es kann pro Semester eine Stunde nachgeholt werden, wenn die Lehrkraft rechtzeitig informiert wurde (24 Stunden vorab,) um seinen Unterricht ggf. umstellen zu können.

Fehlt der Schüler mehrmals entschuldigt:                            Auch bei mehreren Entschuldigungen kann durch die Musikschule nur eine Stunde pro Semester nachgeholt werden. Ausgefallene Stunden werden nicht zurück vergütet.

Fehlt der Lehrer:                                                                   Der Unterricht wird stets nachgeholt oder die ausgefallenen Stunden werden durch die Marktgemeinde Küps zum Ende des Schuljahres zurück überwiesen.

Zu Beginn des Unterrichts sollten Eltern und Lehrer die Kontaktdaten austauschen. Entschuldigungen werden direkt mit der Lehrkraft getroffen, die dies auf den Abrechnungsblättern und Lehrnachweisen vermerkt. Die Musikschulleitung kann keine Entschuldigungen annehmen und weiterleiten.

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